Personenstands- und Namensänderung an der Bergischen Universität per Selbsterklärung

Wenn bei trans* Studierenden und/oder Beschäftigten die eigene geschlechtliche Verortung und ihr Name nicht mit den Eintragungen in unseren Hochschulsystemen übereinstimmen, kommt es häufig zu Diskriminierungen. Eine amtliche Personenstands- und Namensänderung ist ein langwieriger, mit vielen Hürden verbundener Prozess. Die Bergische Universität ermöglicht Menschen, deren Identitätsgeschlecht (noch) nicht mit dem juristischen Geschlecht angeglichen ist, eine Personenstands- und Namensänderung per Selbsterklärung also auch bereits vor einer amtlichen Eintragung.

Aufgrund von getrennten Zuständigkeiten der Datenverwaltung unterscheiden sich die Verfahren der Antragsstellung von Beschäftigten und Studierenden. Personen, die sowohl an der Bergischen Universität studieren als auch beschäftigt sind, werden gebeten, beide Anträge zu stellen.

Antragstellung für Studierende

An der Bergischen Universität eingeschriebene Studierende können mittels des Formulars Antrag auf Änderung des registrierten Geschlechts sowie einer damit verbundenen Namensänderung im Campusmanagement-System beim Studierendensekretariat die Änderung ihres (Vor-)namens und Geschlechtseintrags per Selbsterklärung beantragen. In einigen Sprachen erhalten Familiennamen je nach Geschlecht der tragenden Person unterschiedliche Endungen. Im Antrag können sowohl der Vorname als auch – wenn gewünscht – Teile des oder der Nachnamen(s) selbst geändert werden. Es gilt zu beachten, dass die antragstellende Person sicherzustellen hat, dass zum Empfangen von Post gegebenenfalls Anpassungen am eigenen Briefkasten vorzunehmen sind.

Das Semesterticket weist normalerweise eine Gültigkeitsdauer von einem Semester aus. Änderungen von Namen und registriertem Geschlecht im Campusmanagement-System werden entsprechend berücksichtigt. Das Semesterticket wird Ihnen mit neuem Namen am nächsten Tag zur Verfügung gestellt, während Ihr vorheriges Ticket automatisch storniert wird und keine Gültigkeit mehr besitzt. Hierfür erhalten Sie von unserem Dienstleister erneut eine E-Mail (Absender ride-ticketing) an Ihre Uni-E-Mail-Adresse mit einem Link zur Aktivierung des Tickets. Diesen Link klicken Sie bitte an, um das Ticket mit der Namensänderung zu aktivieren und herunterzuladen. Dass Ihnen neben dem aktiven Ticket auch das stornierte Ticket (mit vorherigem Namen) angezeigt wird, ist normal und dient zur Transparenz, dass ein unter vorherigem Namen gespeichertes Ticket in wallet-apps (oder auch als Printversion) nicht mehr verwendet werden darf und das Ticket mit dem neuen Namen darin eingefügt werden muss. Zur Legitimation des auf den Neu(vor-)namen ausgestellten Semestertickets ist ein Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) erforderlich. Um Probleme bei Kontrollen des Semestertickets durch die Verkehrsbetriebe zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, stets den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. mitzuführen. Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein Zusatzdokument, welches alle selbstgewählten personenbezogenen Daten sowie ein aktuelles Passfoto enthält. Über die Personalausweisnummer ist der Ergänzungsausweis unverwechselbar mit dem Personalausweis verknüpft. Der dgti-Ergänzungsausweis wird von allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren sowie verschiedenen anderen Behörden und Ministerien anerkannt.

Bereits erstellte Dokumente können nach einem formlosen Antrag bei den zuständigen Stellen neu ausgestellt werden. So kann z. B. die Änderung des bereits ausgehändigten Bachelor-Zeugnisses beim Zentralen Prüfungsamt angefordert werden. Der formlose Änderungsantrag in Bezug auf bereits ausgestellte Dokumente der Fakultät ist an diese zu richten.

Das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung hat alle relevanten Informationen zu den Workflows der ZIM-Dienste bei Personenstands- und Namensänderungen zusammengestellt. Hier können Sie nachsehen, welche Daten Sie ggf. selbst ändern können/müssen.

Antragstellung für Beschäftigte

Beschäftigte können sich per Selbsterklärung mit einem formlosen Antrag an das Personaldezernat wenden und ihren zukünftigen Personenstand und die gewünschten Vornamen (ggf. auch Nachnamen) mitteilen.

Das Personaldezernat ist dazu verpflichtet, mit den amtlichen Vor- und Nachnamen der Beschäftigten zu arbeiten. Ein selbstgewählter Personenstand sowie ein selbstgewählter Vor- bzw. Nachname können die Stammdaten vor Ausstellung eines amtlichen Änderungsbescheids daher leider nicht ersetzen. Die neuen Namen werden in der Personalverwaltungssoftware in einem zusätzlichen Namensfeld abgelegt, damit gewährleistet ist, dass bei interner Korrespondenz zwischen Personaldezernat und Beschäftigten, aber auch beim Datenaustausch mit dem ZIM (z. B. Telefonverzeichnis) nur noch die zukünftige Identität der*des Beschäftigten genutzt wird. Darüber hinaus stehen den Beschäftigten die Mitarbeiter*innen des Personaldezernates auch persönlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Da neue (noch nicht amtliche) (Vor-)Namen von Beschäftigten noch nicht automatisiert an das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung übertragen werden können, bittet das ZIM um eine Meldung der Änderung zusätzlich an zimber[at]uni-wuppertal.de durch die*den Beschäftigte*n. Auf Grundlage dieser Meldung kann das ZIM eine Datenänderung in der User-Datenbank vornehmen. Achtung: Bei einer Änderung des Vertrags (Neueinstellung, Weiterbeschäftigung etc.) muss erneut eine Meldung erfolgen.

Das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung hat alle relevanten Informationen zu den Workflows der ZIM-Dienste bei Personenstands- und Namensänderungen zusammengestellt. Hier können Sie nachsehen, welche Daten Sie ggf. selbst ändern können/müssen.


Informationen zur Personenstands- und Namensänderung nach der amtlichen Änderung finden Sie hier.


Bei Fragen hilft Ihnen die Stabsstelle Gleichstellung und Vielfalt gern weiter.

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